8. Call Smart Cities Demo 2016
Im Rahmen der 8. Ausschreibung 2016 wurden 26 Projektanträge eingereicht, davon wurden 25 als formal richtig eingestuft. Das Präsidium entschied die Förderung von 14 Projekten. Darunter werden drei in neuen Smart Cities implementiert: Zell am See, Neulengbach und Eisenstadt schließen sich den 30 intelligenten österreichischen Städten an. Darüber hinaus agiert Oberwart auch auf regionaler Ebene als Testbed für innovative Lösungsansätze und platziert die Stadtregion Oberwart-Stegersbach auf der Urban Regions-Karte.
8. Call 2016: „Smart Cities Demo“
Programm-Start:
- 25.05.2016
Programm-Ende:
- 21.09.2016
Programmbudget:
- 5 Mio. Euro
Einreichung:
- 26 Einreichungen gesamt – 17 Einstiegsprojekte (ein Projekt wurde als formal nicht richtig eingestuft), 9 Demonstrationsprojekte
Geförderte Projekte:
- 14, davon 8 Einstiegsprojekte, 6 Demonstrationsprojekte
Fördervolumen:
- 11,3 Mio. Euro insgesamt eingereicht
- 5,8 Mio. Euro genehmigt, davon
- 1,3 Mio. Euro für Einstiegsprojekte
- 4,5 Mio. Euro für Demonstrationsprojekte
Ausgeschriebene Instrumente/Inhalte:
- Folgende inhaltliche Schwerpunkte wurden definiert:
- Smarte Modernisierung im (öko-)sozialen Wohnbau
- Smarte Nutzung von Industriestandorten, Gewerbegebieten, Brach- und Leerstandsflächen
- Innovative Energiespeicher-Lösungen für Stadtquartiere / urbane Regionen
- Stadtoasen – smarte Grün- und Freiraumgestaltung im urbanen Raum
- Themenoffene Projektideen, sofern sie die inhaltlichen Anforderungen erfüllen und den Programmzielen entsprechen
- Ausgeschrieben wurden die folgenden Förderinstrumente:
- Smart-City-Einstiegsprojekte / Sondierung: Diese dienen in erster Linie dazu, Vorarbeiten für nachfolgende Smart-City-Umsetzungsprojekte im Rahmen der Smart-Cities-Initiative des Klima- und Energiefonds zu leisten.
- Smart-City-Demoprojekte / Kooperatives F&E-Projekt sowie Leitprojekt: Sichtbare Umsetzungsmaßnahmen in urbanen Räumen, die bestehende bzw. bereits weitgehend ausgereifte (Einzel-)Technologien und Methoden, (Einzel-)Systeme sowie (Teil-)Prozesse zu interagierenden Gesamtlösungen integrieren. Diese sollen im städtischen Umfeld erprobt, beobachtet und anhand von Zielindikatoren evaluiert werden.
Ergänzende Umweltförderung
Gefördert werden Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus der Ausschreibung Smart Cities Demo des Klima- und Energiefonds. “Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.
Beispiele dafür sind:
- Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
- Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen sowie ein Informationsblatt zum Download erhalten Sie hier.