Überblick über relevante Rechtsbereiche bei der Implementierung von Güterverkehrs- und Logistikkonzepten in Städten

Im Hinblick auf die Umsetzung von Güterverkehrs- und Logistikprojekten in Städten wurden relevante Rechtsbereiche identifiziert und untersucht. Exemplarisch wurden hier jene wesentlichen Handlungsfelder betrachtet, die es bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen gilt.

Bis 2030 ist laut EU-Weißbuch die Erreichung einer im Wesentlichen CO2-freien Stadtlogistik in größeren, städtischen Zentren vorgesehen, sowie bis 2050 der vollständige Verzicht auf Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb im Stadtverkehr. Die Implementierung innovativer Technologien und Konzepte setzt eine entsprechende Kooperationsbereitschaft der Akteure und die Schaffung von stabilen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen voraus. Mit neuen Lösungsansätzen entstehen auch neue rechtliche Fragestellungen. Die bis zu diesen Zeitpunkten noch kaum absehbaren technologischen Entwicklungen (z.B. alternative Antriebe etc.), die steigende Datenverfügbarkeit und Datennutzbarkeit (z.B. IVS – Intelligente Verkehrssysteme etc.) und die zunehmende Veränderungen von Organisations- und Betreiberkonzepten in der Wirtschaft (z.B. Sharing-Modelle, Kooperationsformen etc.) eröffnen neue Möglichkeiten, werfen aber auch Fragen auf.